Im Anschluss an die Behandlung erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen, entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999 (Bundesgesetzblatt I Seiten 1691 ff.), zuletzt geändert durch Art. 1 Verordnung vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 158).Durch die Änderung der GOT vom 10.02.2020 wird im Notdienst, zusätzlich zum erhöhten Gebührensatz, eine Notdienstgebühr von 50,00 € (netto) berechnet.
Rechnungen werden bei uns sofort abgerechnet, Sie können bequem bar oder per EC bezahlen.
Vor der Behandlung erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.